Gewässerentwicklung im Fokus
Gewässerentwicklung im Fokus der vierten Landesgewässerschau
„Wir sind in der Verantwortung, unseren nachfolgenden Generationen das Wasser und die Gewässer in einer guten Qualität zu hinterlassen. Renaturierte Gewässer erfordern in der Regel einen geringeren Unterhaltungsaufwand und haben dennoch ein besseres Selbstreinigungsvermögen als stark ausgebaute und auf Abfluss optimierte Gewässer“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute in Rehna (Landkreis Nordwestmecklenburg) anlässlich der vierten Landesgewässerschau.
Der Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit, Laufentwicklung sowie Variation von Tiefe und Breite eines Fließgewässers bestimmen in hohem Maße die Vielfalt seiner Lebensräume. Die Gewässerentwicklung im Rahmen der Gewässerunterhaltung und auch den Gewässerausbau für Gewässer der II. Ordnung nehmen in der Regel die Wasser- und Bodenverbände für ihre Mitglieder wahr.
Minister Backhaus verwies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, sich die Erstellung der Gewässerentwicklungspläne zu 90 % durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt fördern lassen zu können. In der aktuellen ELER-Förderperiode stehen für die naturnahe Gewässerentwicklung 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der vierten Landesgewässerschau besichtigen die Teilnehmer verschiedene Wasserbauprojekte.
Dazu gehört beispielsweise der Gewässerausbau zum Hochwasserschutz der Stadt Dassow. Durch den Neubau einer Rohrleitung und den Prieschendorfer Graben wurde ein zusätzliches Abflussvolumen geschaffen, um den Hochwasserschutz für die Stadt Dassow zu gewährleisten.
Bei einer weiteren Maßnahme geht es um den ehemaligen Mühlenteich der Wassermühle Flechtkrug, der nicht mehr durchgängig war. Durch die Demontage der vorhandenen Wehranlage mit Betondurchlass am Flechtkrug und den Neubau einer Sohlgleite aus Natursteinen mit Durchlass aus Stahlfertigteilen wurde die Durchgängigkeit für Wasserlebewesen wieder hergestellt.
Hintergrund
Durch die Wasser- und Bodenverbände werden 31.400 Kilometer (km) Gewässer II. Ordnung bewirtschaftet. Etwa 1.000 km unterliegen der Bewirtschaftung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt und sind Gewässer I. Ordnung. Zu diesen zählen weiterhin 500 km Bundeswasserstraßen. Die übrigen rund 12.000 km offenen und verrohrten Gewässer sind von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und werden durch die Flächeneigentümer bewirtschaftet. In Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich der Kostenaufwand an Gewässern I. und II. Ordnung auf 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr.
Die Gewässer I. Ordnung sind nach § 49 Landeswassergesetz M-V Eigentum des Landes, soweit sie nicht Bundeswasserstraßen sind. Gem § 50 gehören die Gewässer II. Ordnung den Eigentümern der Ufergrundstücke, sofern das Gewässer kein selbständiges Grundstück bildet.
Schwerin - 26.07.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt