Fußfessel für Stalker


Opfer könnten besser geschützt werden

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) bedauert die Ablehnung der Justizministerkonferenz: „Fußfessel könnte verurteilte Stalker nachhaltig warnen“

„Die Justizministerkonferenz sendet kein gutes Signal für Opfer von Stalkingdelikten. Ich bedaure sehr, dass der Beschlussvorschlag aus Bayern von der Mehrheit nicht mitgetragen wurde, zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Nachstellungsdelikte ausgeweitet werden kann“, sagte Justizministerin Hoffmeister nach der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Deidesheim (Rheinland-Pfalz).

„Mit der so genannten Fußfessel könnte effektiv überprüft werden, ob Verurteilte wiederum als Täter in Betracht kommen bzw. Aufenthaltsauflagen des Gerichts eingehalten haben. Auch würde die Ausweitung der Einsatzmöglichkeit die Bedeutung des § 238 StGB über seine Umgestaltung von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt hinaus auch unterstreichen. Inzwischen reicht es aus, wenn die Handlung des Täters geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zuvor musste diese Beeinträchtigung erst tatsächlich eintreten. Mecklenburg-Vorpommern hatte maßgeblich Anteil daran, dass der § 238 StGB umgestaltet wurde“, sagte die Ministerin.

„Eine elektronische Fußfessel wirkt abschreckend. Ihr Träger ist nachhaltig gewarnt, da sein Aufenthaltsort ständig überwacht wird. Daher ist es wahrscheinlicher, dass er seinem Opfer nicht mehr nachstellt und somit das Opfer in seiner Lebensgestaltung nicht weiter beeinträchtigt werden kann. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich der so genannten Fußfessel ausgeweitet werden kann“, so Justizministerin Hoffmeister.

Schwerin - 22.06.2017
Text: Justizministerium