Förderung für Kleinstunternehmen


Ministerium bietet Förderung für Kleinstunternehmen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV bietet in der aktuellen Förderperiode (2014-2020) eine Kleinstunternehmensförderung für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz an. Wer noch in diesem Jahr eine Förderzusage erhalten möchte, der sollte bis zum 30.11. 2017 seinen Antrag einreichen.

Bezuschusst werden können die Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter, die im Sachanlagevermögen von Betrieben verbucht werden, z.B. Baukosten für Neubau und Modernisierung, Bürohardware und Software, Verkaufstresen, Kühlzelle oder Möbel.

Der Fördersatz beträgt 35 Prozent bei Existenzgründungen und 30 Prozent bei Modernisierungen. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. dass der Unternehmenssitz in ländlicher Region, außerhalb größerer und mittelgroßer Städte, angesiedelt ist und der überwiegende Absatz im Umkreis von 50 km realisiert wird.

Zielgruppe sind Kleinstunternehmen, die vor allem der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen vor Ort dienen. Die Förderbereiche sind sehr vielfältig, es lohnt sich nachzufragen. Beispielhaft seien das Friseurgewerbe oder der Tischler genannt. Bislang haben 17 Kleinstunternehmen eine Förderung in Anspruch genommen.

Anträge können ganzjährig beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, eingereicht werden.

Unterstützung bei der Antragstellung und Entwicklung der Unternehmenskonzepte geben auch die Handwerkskammern und IHK in Ihrer Region.

Schwerin - 17.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt