Förderung auf soziale Arbeit beschränken
Wohlfahrtsverbände: Förderung auf soziale Arbeit beschränken
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurde die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit rund 30.000 Euro für ihre Mitarbeiterschulung und -sensibilisierung sowie zur Optimierung von internen Prozessen in ausgewählten Kreisverbänden gefördert. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Thomas de Jesus Fernandes:
„Die soziale Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände wird gemäß der Landesverfassung gefördert. Das ist auch gut so. Wenn aber ein Wohlfahrtsverband Fördermittel braucht, um seine internen Prozesse zu optimieren oder um seine Mitarbeiter zu schulen, dann halte ich das für höchst fragwürdig. Die Förderung der Wohlfahrtsverbände hat sich auf den Kernbereich der sozialen Arbeit zu beschränken. Für die Förderung kann die Landesregierung dann nämlich eine konkrete Gegenleistung erwarten.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob ein Wohlfahrtsverband, der nicht in der Lage ist, seine eigenen Mitarbeiterschulungen zu finanzieren und dessen interne Arbeitsprozesse auf Kosten der Steuerzahler optimiert werden müssen, nicht mit den immens wichtigen Aufgaben der sozialen Arbeit überfordert ist.
Die Förderung interner Schulungen, die eigentlich Aufgabe des Wohlfahrtsverbandes sind, fallen besonders bei der AWO ins Auge. Bei den anderen Verbänden wurden nämlich immer konkrete und nach außen gerichtete Projekte gefördert. Es geht also auch anders.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung
Schwerin - 24.08.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern