FDP fordert Datenschutzregeln
Zum Regierungsentwurf zur Datenschutzreform äußert sich der FDP-Landesvorsitzende René DOMKE:
Bei der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Vorgaben der EU-Datenschutzverordnung werden Betroffenenrechte eklatant eingeschränkt. Auch bei den Kontrollrechten soll es künftig massive Einschnitte geben.
Für uns Freie Demokraten ist es nicht verhandelbar, dass Bürger einen Anspruch darauf haben, Einblick in erhobene und gespeicherte Daten zu nehmen. Zudem muss weiterhin jedem Bürger die Möglichkeit offen stehen, diese Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Aus unserer Sicht haben ausschließlich die Bürger selbst die Verfügungsgewalt über die auf ihre Person bezogenen Daten, sowie über ihr Eigentum. Entgegen dem Ansatz der EU, die Rechte Betroffener zu stärken, werden durch den Regierungsentwurf die bestehenden Rechte in Deutschland gestutzt.
Jeder Bürger muss sich gegen den Missbrauch personenbezogener Daten wehren können und er muss darauf vertrauen können, dass der Staat hierfür die notwendigen Regeln und Instrumente schafft und nicht aushöhlt. Dazu gehört es, dass jeder Bürger weiß, wer, wann und warum auf seine Daten zugreift. Also braucht es ein Mehr an Transparenz und Kontrollrechten und nicht ein Weniger wie im Regierungsentwurf. Zudem muss es jederzeit überprüfbar bleiben, ob sich ein Nutzer der Daten bei vorheriger Einwilligung an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält.
Grundsatz der Datenschutzreform muss sein, dass gesellschaftlicher Fortschritt mit Verbraucherschutz und Datensouveränität in Einklang gebracht wird und nicht, dass die Interessen gegeneinander ausgespielt werden.
Vorsicht mahnen wir Freien Demokraten an bei der erweiterten Videoüberwachung. Diese darf nicht dazu dienen, ungewollt personenbezogene Profile zu erstellen.
Schwerin - 28.03.2017
Text: FDP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern