Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort


Ab heute wird Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort ausgebaggert

Heute, am 15. März 2017, beginnt die routinemäßige Unterhaltungsbaggerung der Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort. Bis Ende April wird die „Deutsch-Dänische Wasserbau GmbH“ schätzungsweise 18.000 Kubikmeter Sand aus der Fahrrinne entfernen, um diese wieder befahrbar zu machen.
Das Unternehmen konnte einen vorhergehenden Auftrag frühzeitiger abschließen, so dass es bereits heute mit den Baggerarbeiten beginnen konnte. Ursprünglich sollten die Arbeiten gegen Monatsende beginnen.

Das Baggergut muss entsprechend der naturschutzrechtlichen Genehmigung durch das Nationalparkamt Vorpommern teils im Hafenbecken, teils küstennah vor dem Prerower Strand östlich der Seebrücke deponiert werden (und darf nicht für andere Zwecke wie z. B. Strandaufspülungen verwendet werden).

Wie viel Sand am Ende tatsächlich ausgebaggert wurde, wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme im Beisein eines Vertreters der zuständigen Straßenbauamtes Stralsund ergeben.

Voraussichtlich ab Ende April steht der Nothafen für den Seenotrettungskreuzer und für Notfälle wieder zur Verfügung.

Die Unterhaltungsbaggerungen war für die Jahre 2017 und 2018 ausgeschrieben und vergeben worden, für beide Jahre zusammen mit einer Gesamtauftragssumme von 675.000 Euro.

Schwerin - 15.03.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Bauarbeiten an Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort abgeschlossen

Nach knapp einmonatiger Bauzeit wurden die routinemäßigen Unterhaltungsbaggerungen der Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort für dieses Frühjahr abgeschlossen.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund hat die Zufahrt wieder für den allgemeinen Schiffsverkehr freigegeben. Seit dem 15. März wurden ca. 32.000 Kubikmeter Sand aus der Fahrrinne entfernt. Die Kosten dafür belaufen sich auf voraussichtlich ca. 280.000 Euro. Das Baggergut musste entsprechend der naturschutzrechtlichen Genehmigung des Nationalparkamtes Vorpommern deponiert werden und durfte nicht für andere Zwecke wie z. B. Strandaufspülungen verwendet werden. Die Unterhaltungsbaggerung war von der „Deutschdänische Wasserbau GmbH“ ausgeführt worden.

Schwerin - 09.05.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung