FAG-Gutachten
Innenminister Lorenz Caffier (CDU): FAG-Gutachten ist eine solide und inhaltlich fundierte Basis für die politische Meinungsbildung
Die Landesregierung hatte zur Novellierung des bestehenden Finanzausgleichssystems mit den kommunalen Landesverbänden eine umfangreiche Begutachtung des bestehenden Kommunalen Finanzausgleichs vereinbart. Ziel war es, ein ausreichend belastbares Bild zu bekommen, um wirklich beurteilen zu können, ob und wie die Strukturen des Finanzausgleichs überarbeitet werden müssen.
Nach einer Ausschreibung und gemeinsamen Auswahl des Gutachters mit den kommunalen Landesverbänden beauftragte das Innenministerium im Juli 2014 darauf hin Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig, ein finanzwissenschaftliches Gutachten zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich in unserem Land zu erstellen. Nach intensiver Begutachtung wurde heute an Innenminister Lorenz Caffier ein über 400 Seiten starkes Gutachten übergeben.
„Wir haben uns für dieses Gutachten gemeinsam mit den Kommunen entschieden, wir haben die Fertigstellung im Dialog mit den Kommunen begleitet und wir werden auch die Ergebnisse gemeinsam mit den Kommunen intensiv auswerten“, betonte Minister Caffier. „Das Gutachten ist eine solide und inhaltlich fundierte Basis für eine sachliche Diskussion und die politische Meinungsbildung. Es dient uns sozusagen als Bausatz, für dessen Montage, um in der Bildsprache zu bleiben, es mehr als eine Möglichkeit gibt. Wenn man in einem komplexen System wie dem Kommunalen Finanzausgleich Änderungen vornimmt, gibt es Umverteilungseffekte, die je nach Betroffenheit unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Aus den im Gutachten aufgezeigten möglichen Ansätzen wird die Landesregierung auch weiterhin im Dialog Handlungsvorschläge erarbeiten. Am Ende wird der Landtag entscheiden, wie eine auskömmliche und möglichst aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen künftig gestaltet wird.“
Die Erstellung des Gutachtes erfolgte im Rahmen eines kommunikativen Prozesses, begleitet von einem Lenkungsausschuss, dem je zwei Mitglieder des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V., die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Staatssekretäre des Finanz- und Innenministeriums angehörten.
Die Begleitung des Prozesses durch einen Lenkungsausschuss sowie die Einbeziehung weiterer kommunaler Vertreter in den Gesamtprozess der Gutachtenerstellung hat sich bewährt. Die kommunalen Vertreter haben in diesem Rahmen insbesondere auf spezifische Besonderheiten der Kommunen hinweisen können, so dass die Gutachter diese Hinweise frühzeitig im Prozess der weiteren Analysen berücksichtigen konnten.
Wesentliche Ergebnisse / Empfehlungen der Gutachter:
Vertikale Finanzverteilung
- Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz hat sich aus Sicht der Gutachter grundsätzlich bewährt.
- Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen waren in den vergangenen Jahren von Haushaltsüberschüssen geprägt mit einem Schuldenabbau auf beiden Ebenen. Gleichwohl gestaltet sich die Haushaltslage im Vergleich der Kommunen untereinander sehr unterschiedlich.
- Für die Frage, wieviel Geld das Land den Kommunen in ihrer Gesamtheit zur Verfügung stellt, zeigt das Gutachten mehrere Möglichkeiten auf, die politisch abzuwägen sind.
Horizontaler Finanzausgleich
- Die zweckgerichteten Zuweisungen (sog. Vorwegabzüge) könnten nach Auffassung der Gutachter aufgelöst und als Zuweisung in die Schlüsselmasse überführt werden
- Bei der Verteilung der Schlüsselmasse empfehlen die Gutachter statt des bisherigen Säulensystems die Einführung eines Zwei-Ebenen-Modells (Erläuterung: Bisher werden die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie die vier großen kreisangehörigen Städte Wismar, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg als eigene Säule im System der Schlüsselzuweisungen des Landes geführt. Dies sollte beendet und ein so genanntes Zwei-Ebenen-Modell eingeführt werden, d.h. eine Ebene für Gemeindeaufgaben, aus der alle Gemeinden und Städte ihre Schlüsselzuweisung für Gemeindeaufgaben erhalten und eine Ebene für Kreisaufgaben, aus der die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre Kreisaufgaben die Zuweisungen bekommen.)
- Für die Verteilung der Schlüsselmasse sind neben Einwohnerzahl und Steuerkraft weitere Bedarfe bedeutsam. Nach Auffassung der Gutachter könnte ein Bedarfsansatz für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Städte und Gemeinden eingeführt werden, in denen deren Anteil im Vergleich zu den übrigen Einwohnern überdurchschnittlich hoch ist.
- Weiter könnte aus Gutachtersicht ein Bedarfsansatz für Zentrale Orte eingeführt werden.
- Für die Landkreise und kreisfreien Städte könnte ein Soziallastenansatz eingeführt werden, der den Mehrbedarf bei steigender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II berücksichtigt.
- Der Ausgleich fehlender Steuerkraft könnte wie bisher zu 60% erfolgen.
- Für die finanzschwächsten Kommunen könnte zusätzlich eine relative Mindestausstattung eingeführt werden (Kommunen mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft könnten auf diese Weise einen Ausgleich erhalten).
Schwerin - 02.03.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Anhörung zum FAG-Gesetzentwurf
Nachdem sich das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung mit dem Ressortentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) befasst hat, haben nun der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben.
„Die Landesregierung hat im FAG-Beirat von Beginn an die kommunalen Landesverbände in die Umsetzung des FAG-Gutachtens und in die Erarbeitung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs einbezogen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Mit den aufgenommenen Änderungen wird insgesamt die Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichssystems in unserem Land gestärkt. Unser Ziel ist es, dass der erste Teil der Reform nach der Anhörung und der Beratung im Parlament vom 1. Januar 2018 an wirksam wird.“
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages wird die kommunale Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) über 100 Mio. Euro mehr als nach bisheriger Rechtslage zur Verfügung haben einschließlich 35 Mio. Euro zum Abbau von Altschulden (Kommunaler Entschuldungsfonds).
Mit der Novellierung des FAG M-V soll mehr Geld bei jenen ankommen, die es am meisten brauchen. Auch soll es mehr Solidarität auf kommunaler Ebene geben: Steuerschwache Kommunen sollen mehr finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke Kommunen sollen sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an der Unterstützung für steuerschwache Kommunen beteiligen. Auch kinderreiche Gemeinden sollen mehr Geld erhalten, denn diese haben auch höhere Kosten zu tragen (rund 307 Euro pro Kind unabhängig von der Steuerkraft der Gemeinde).
Für eine gerechtere Finanzausstattung bringen sich sowohl das Land als auch die steuerstarken Kommunen ein und wir erreichen das, was gemeinsames Ziel von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden war: Im Vergleich der Zuweisungen ab 2018 ohne Novelle zu 2018 mit der Novelle werden die steuerschwachen Gemeinden finanziell besser gestellt. Ohne eine Anpassung des FAG zum 1. Januar 2018 gäbe es deutlich mehr Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu den jetzigen Planungen erhalten hätten, weil die Rahmenbedingungen ohne Novelle andere wären. Beispielsweise soll der Familienleistungsausgleich nicht mehr wie bisher nach den Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer verteilt werden, sondern nach dem Anteil der Kinder in den Gemeinden. Damit ist jedes Kind im Land auch finanztechnisch gesehen gleich viel wert.
Der Gesetzentwurf für die 1. Stufe der FAG-Novelle (Inkrafttreten am 1. Januar 2018) enthält folgende wesentliche Punkte:
Erstens: Die Beteiligungsquote der Kommunen steigt von derzeit 33,99 % auf 34,496 % ab dem Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich entsprechend. Dadurch erfolgt eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 34,15 Mio. Euro.
Zweitens: Für die seit dem 1. Januar 2014 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen bei der Zuweisung für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden leistet das Land finanzielle Ausgleichsleistungen in Höhe von 9,7 Mio. Euro, die der Schlüsselmasse zu Gute kommen. Zukünftig werden Kostensteigerungen für diese Aufgaben nicht mehr zu Lasten der Schlüsselmasse finanziert.
Drittens: Die Bundesmittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem Land vollständig zur Verfügung gestellt. Das sind ab 2018 etwa 80 Mio. Euro jährlich. Davon fließen jedes Jahr rund 35 Mio. Euro in einen Kommunalen Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.
Viertens: Steuerschwache Kommunen werden finanziell gestärkt. Die Ausgleichsquote für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in zwei Schritten von 60 auf 70 Prozent erhöht.
Fünftens: Durch die gesetzliche Festsetzung von Nivellierungshebesätzen sowohl für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden soll die Hebesatzspirale zukünftig durchbrochen werden.
SChwerin - 01.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa