EU-Ökoverordnung ist herber Rückschlag
Minister Dr. Till Backhaus (SPD): EU-Ökoverordnung ist herber Rückschlag für Tierschutz und Verbraucherinteressen
Am kommenden Montag, dem 17. Juli 2017, wird der Agrarrat über die weiteren Verhandlungen zur EU-Ökoverordnung entscheiden. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus positioniert sich im Vorfeld wie folgt:
„Ich bin maßlos enttäuscht, dass sich die Verhandlungen so lange hingezogen haben und wir am Ende weit hinter dem zurückbleiben, was wir uns vorgenommen haben. Viele äußerst wichtige Details, die derzeit in der aktuell gültigen Verordnung geregelt sind, sind im Text der Revision noch nicht berücksichtigt. Bereits enthaltene Bereiche sind teilweise schlechter gelöst als heute.“
„Ein K.O.-Kriterium ist für mich ganz klar Artikel 20 der Verordnung. Mit diesem Artikel wird u.a. das Verursacherprinzip in Frage gestellt. Bio-Landwirte sollen für Einträge die Verantwortung übernehmen, die nicht in ihrer Verantwortung stehen. So lässt sich zum Beispiel eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von angrenzenden konventionell bewirtschafteten Flächen nicht gänzlich ausschließen. Damit sind Konflikte vorprogrammiert.“
Zum Bereich Tierhaltung kommentiert er: „Wo ist der Fortschritt, wenn das Schnäbelkürzen im ökologischen Landbau weiter zugelassen wird und damit Erreichtes in unseren Ökobetrieben, wo aktuell kein Schnäbelkürzen mehr erfolgt, konterkariert wird. Hinzu kommt, dass in Deutschland aber auch in anderen Mitgliedsstaaten das Schnäbelkürzen auch in konventionellen Betrieben eingestellt werden soll. Es ist völliger Irrsinn, dass wir im konventionellen Bereich zu Recht hohe Anforderungen an das Tierwohl stellen, diese im Ökolandbau unter dem Deckmantel einer fortschrittlichen Verordnung zukünftig aber hinten anstellen. Ein herber Rückschlag für den Tierschutz und Verbrauchererwartungen!“
„Ein weiteres Beispiel ist, dass Vorgaben für den Anteil regionalen Futters gemacht werden, aber keine Definition für die ‚Region‘ erfolgt, da man sich wohl nicht einigen konnte. Einige Mitgliedsstaaten definieren die EU als Region, wir in Deutschland das Bundesland und angrenzende Bundesländer. Wollen wir in Deutschland keine Wettbewerbsnachteile, müssten wir die Regelung aufweichen. Leidtragende wären am Ende auch hier die Verbraucher.“
„Kompromisse machen meiner Meinung nach nur Sinn, wenn wir, wie ursprünglich angestrebt, insgesamt tatsächlich Fortschritte bei der Weiterentwicklung der ökologischen Erzeugung im tierischen und pflanzlichen Bereich erzielen. Das ist aktuell nicht der Fall. Stattdessen hat ein grüner EU-Abgeordneter den Öko-Bauern einen Bärendienst erwiesen. Ich fordere Bundesminister Schmidt daher auf, dem Kompromiss im Agrarrat nicht zuzustimmen.“
Schwerin - 14.07.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt