Etatrecht liegt beim Landtag
Verteilung vom Haushaltsüberschuss: Etatrecht liegt beim Landtag
Der Landesrechnungshof hat die Praxis der Verteilung des Jahresüberschusses vom Landeshaushalt kritisiert. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sandro Hersel:
„Das Etatrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Es ist natürlich schön, wenn nicht die gesamte ursprünglich veranschlagte Summe am Ende des Jahres verbraucht wurde. Es kann aber nicht sein, dass die Landesregierung den Überschuss dann nach Gutsherrenart verteilt.
Die Entscheidung, wie mit dem Überschuss zu verfahren ist, obliegt einzig und allein dem Parlament. Immerhin geht es um mehrere Hundert Millionen Euro. Dem Landtag die Entscheidung einfach abzunehmen, indem die Landesregierung das Geld in den Strategiefonds steckt, widerspricht dem Recht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden.“
Schwerin - 16.10.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern