Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
Verwaltungsvorschrift „Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2015 sind das Gesetz zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und andere Gesetze in Kraft getreten. Nach dem Gesetz müssen die Gemeinden u.a. für ihre Feuerwehr ein Brandschutzbedarfsplan aufstellen. Der Brandschutzbedarfsplan ist eine zentrale Regelung des Gesetzes und nicht zuletzt auch eine Antwort auf die demografische Entwicklung im Hinblick auf die notwendige Ausstattung der Feuerwehren mit Brandschutz- und Rettungstechnik im Land. Mit dem Brandschutzbedarfsplan wird keine neue Aufgabe definiert, nach der Feuerwehr-Mindeststärken-Vorschrift hatten die Gemeinden diese Aufgabe bereits. Viele Gemeinden werden jedoch ihre Planungen für die Feuerwehr noch nicht auf der Grundlage eines Feuerwehrbedarfsplanes vorgenommen haben.
„Die Verwaltungsvorschrift wurde auf der Grundlage der Feuerwehrorganisationsverordnung erstellt und ist mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren M-V, dem Landesfeuerwehrverband M-V e.V., dem Städte- und Gemeindetag M-V e.V. und dem Landkreistag M-V abgestimmt“, so Innenminister Lorenz Caffier. Die heutige Veröffentlichung ersetzt die in der Zwischenzeit genutzten Empfehlungen für die Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern.
Innenminister Caffier: „Was unsere Freiwilligen Feuerwehren leisten und ihre Bedeutung für die Sicherheit der Bürger im Land ist noch einmal auf der Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes am vergangenen Samstag in Wismar deutlich geworden. Bei der Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehren geht es darum, dass genügend Feuerwehrleute bereit sind sich zu engagieren und dass die notwendige moderne Technik vorhanden ist. Bei ihren Investitionen in moderne und zeitgemäße Ausrüstung wird das Land die Gemeinden auch weiterhin finanziell unterstützen. Dabei werden die Mittel gemessen an den tatsächlichen Erfordernissen eingesetzt. Hier genau setzt auch die Brandschutzbedarfsplanung an. Sie trägt dazu bei, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu beschreiben und die gewonnenen Erkenntnisse für die Praxis zu nutzen.“
Schwerin - 23.10.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa