Erinnerung an das SED-Unrecht
Erinnerung an das SED-Unrecht zum „Tag des offenen Denkmals“ in Neustrelitz
Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mahnt in der Gedenkstätte der Stasi-Untersuchungshaftanstalt: „Die dunkle Seite deutscher Geschichte nicht vergessen“
„Der Tag des offenen Denkmals macht in Neustrelitz eine dunkle Seite der deutschen Geschichte sichtbar. Das ist gut so. Denn immer wieder werden Stimmen laut, die einen Schleier über das SED-Unrechtsregime legen wollen. Die Gedenkstätte der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Töpferstraße ist daher umso wichtiger“, sagt Ministerin Hoffmeister in einer Rede zum Thema „U-Haft in beiden deutschen Staaten“ in der Gedenkstätte Neustrelitz.
„Heute eine U-Haft anzuordnen, ist an hohe Hürden geknüpft. Unabhängige Richter müssen die Schuld der Betroffenen beweisen. Zu jeder Zeit können Rechtsmittel eingelegt werden. Außerdem prüft das Oberlandesgericht von Amts wegen nach sechsmonatiger U-Haft die Anordnung. Das ist Rechtsstaat“, so Ministerin Hoffmeister.
„In der DDR war die Justiz ein treues SED-Regime-Staatsinstrument und keineswegs unabhängig. Urteile wurden mitunter vordiktiert. Das MfS, das Ministerium für Staatssicherheit, war zwar justizfremd, aber gemäß der Strafprozessordnung der DDR auch eine strafrechtliche Ermittlungsbehörde. Laut Strafprozessordnung hatte der Staatsanwalt jedoch die Aufsicht über das Verfahren inne. Es galt zwar auch damals: U-Haft nur bei dringenden Verdachts- und Haftgründen. Doch Richter entscheiden oftmals auf Grundlage angeblicher Beweise des MfS. Führte das MfS das Ermittlungsverfahren, wurden die U-Häftlinge in Anstalten wie in Neustrelitz untergebracht. Dem MfS wurde dafür nie eine Befugnis erteilt. Es gab auch keine gesetzliche Regelung zum Betreiben. Dennoch gab es diese Anstalten. Ihr Ziel: Einschüchterung, Abschreckung und erzwungene Geständnisse. Prägend waren die totale Überwachung, die Isolierung und die Demütigung. Das darf nicht vergessen werden“, so Ministerin Hoffmeister.
Schwerin - 08.09.2017
Text: Justizministerium