Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen


Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen soll überarbeitet werden

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) sieht geltendes Recht als überholt an: „Wichtiger Auftrag von Justizministerkonferenz zur Neuregelung“

„Jeder Inhaftierte, der aufgrund einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung Nachteile erlitten hat oder unschuldig in Untersuchungshaft ist, ist ein Inhaftierter zu viel. Aber es kann vorkommen. Eine hundertprozentige Wiedergutmachung wird in solchen Fällen sicher nicht machbar sein wird. Es braucht mehr als Geld. Es braucht ein angemessenes Symbol. Es muss ein ganzer Maßnahmenkatalog sein, der diese Menschen nicht allein lässt“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Justizministerkonferenz in Berlin, die sich mit Unterstützung aus Mecklenburg-Vorpommern darauf geeinigt hat, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die derzeitige Entschädigungsregelung überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten soll. Hintergrund ist eine aktuelle Studie der Kriminologischen Zentralstelle, die den Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen für verbesserungsbedürftig hält.

„Wir nehmen diese Studie ernst. Der Staat hat dafür eine Verantwortung zu tragen. Darum sehe ich in diesen Fällen eine Nachsorge durch den Staat als wichtig an. In Mecklenburg-Vorpommern gab es in der Vergangenheit ausschließlich Fälle von unschuldig in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen. Ein Verdacht, der zu U-Haft führt, wiegt schwer. Diese Entscheidung wird sachlich gründlich geprüft. Dennoch kann es im Laufe des Ermittlungs-verfahrens entlastende Beweise geben. Hinzu kommt, auch die Justiz ist nicht unfehlbar. Ich bin auch offen für die Diskussion über die Höhe der Haftentschädigung. Im Jahr 2009 war sie von 11 auf 25 Euro erhöht worden. Es ist Zeit für eine Anpassung“, so Ministerin Hoffmeister.

Schwerin - 09.11.2017
Text: Justizministerium