Entgelttransparenzgesetz
Heute im Bundesrat: Entgelttransparenzgesetz ist wichtiges Instrument für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute abschließend den Deutschen Bundesrat passiert.
Gleichstellungsministerin Stefanie Drese, die selbst für die Landesregierung vor Ort in Berlin war, zeigte sich darüber erfreut: „Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument für mehr Chancengleichheit und damit für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.“
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. „Arbeitnehmerinnen haben dann einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen“, so Drese. „So wird in Unternehmen ab 200 Beschäftigten mehr Transparenz hergestellt. Damit können zukünftig individuelle Ansprüche bei Gehaltsverhandlungen besser durchgesetzt werden.“ Von dem Gesetz profitieren etwa 72.000 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in über 300 Unternehmen.
Ministerin Drese ist zuversichtlich, dass die gesetzliche Regelung auch auf kleinere Unternehmen ausstrahlen wird und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter schließt. „Wir werden das beobachten und dann überlegen, ob der Schwellenwert für den Auskunftsanspruch für Beschäftigte deutlich unter die Mitarbeiterzahl von 200 gesenkt werden muss“, betonte Drese. „Das Gesetz bietet aber bereits jetzt eine klare Rechtsgrundlage, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.“
Schwerin - 12.05.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung