Elektronischer Rechtsverkehr eröffnet
Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V haben elektronischen Rechtsverkehr eröffnet
Förmliche Schreiben können nun an Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch eingereicht werden. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Es folgt Schritt 2“
Der elektronische Rechtsverkehr ist in Mecklenburg-Vorpommern nun in allen gerichtlichen Verfahren eröffnet. Justizministerin Hoffmeister sagte in Neubrandenburg: „Was wir im November 2016 gestartet haben, wurde komplettiert. Alle Verfahrensbeteiligten können landesweit nun förmliche Schreiben elektronisch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften einreichen.“ Ausgenommen sind noch Grundbuch- und allgemeine Verwaltungssachen der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Der elektronische Rechtsverkehr bezeichnet die sichere rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Allein beim Verwaltungsgericht Schwerin gab es im Jahr 2017 bisher gut 6.000 elektronische Eingänge. Justizministerin Hoffmeister: „Jetzt folgen die nächsten Schritte. Allen Gerichten und Staatsanwaltschaften muss die sichere elektronische Kommunikation nach außen möglich werden. An den Fachgerichten ist das schon jetzt der Fall, sofern der Empfänger elektronisch erreichbar ist. Darüber hinaus schloss das Justizministerium mit dem Hauptrichterrat, dem Hauptstaatsanwaltsrat sowie dem Hauptpersonalrat eine Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Akte, die die Papierakte ablösen wird. Das entsprechende Pilotprojekt startet im nächsten Jahr beim Landgericht Rostock. Mit der Digitalisierung sollten automatisch einige Verfahrensabläufe kürzer werden“, so die Justizministerin. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs setzt Mecklenburg-Vorpommern bundesgesetzliche Vorgaben um. Dennoch behält jeder Bürger das Recht, Schriftsätze in Papierform einzureichen. Insbesondere sind Rechtsanwälte hingegen ab 01.01.2022 verpflichtet, ihre Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich elektronisch zu führen.
Schwerin - 11.12.2017
Text: Justizministerium