Elektronische Fußfesseln für Gefährder
Justizministerin Hoffmeister für elektronische Fußfesseln bei Gefährdern
Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums liegt vor. Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßt geplante Erweiterung des Maßregelrechts
„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, auch elektronische Fußfessel genannt, hat sich deutschlandweit bewährt. Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern nach richterlicher Anweisung 13 Fußfesseln aktiv. In einem weiteren Fall ist der Verurteilte wegen Weisungsverstoßes im Gefängnis. Das zeigt, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung wirksam ist. Schon aus diesem Grund halte ich eine Erweiterung des Maßregelrechts auf weitere Personengruppen wie auch sogenannten Gefährdern für durchaus sinnvoll“, sagt Justizministerin Hoffmeister.
„Ich begrüße daher, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Demnach sollte die elektronische Fußfessel nach der Haft vor allem auch bei verurteilten extremistischen Straftätern anwendbar sein. Es geht dabei um die Straftäter, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Da eine Aufenthaltsüberwachung als Hemmschwelle für neue Straftaten wirkt, wäre ein Mehr an Sicherheit gegeben. Die elektronische Fußfessel nützt aber auch, um an einem Tatort sofort zu erkennen, ob die Fußfesselträger zur Tatzeit als Verdächtige in Frage kommen“, so die Ministerin.
„Weiterhin halte ich die Ausweitung der elektronischen Überwachung aus präventiven Gründen auf sogenannte Hooligans für wichtig. Mit der Fußfessel wäre ein Hausarrest umsetzbar, um gewalttätigen Rädelsführer aus dem Stadion fernzuhalten. Die rechtliche Möglichkeit wird derzeit geprüft“, sagt Ministerin Hoffmeister.
Schwerin - 09.01.2017
Text: Justizministerium