Einschränkungen bei Glyphosat-Anwendung
Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Einschränkungen bei Glyphosat-Anwendung zu erwarten
In Deutschland sind Einschränkungen bei der Anwendung des umstrittenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat und Auflagen zur Förderung der Biodiversität so gut wie sicher. Das erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gestern Abend vor dem Schweriner Landtag. Denkbar sei etwa die Beschränkung auf professionelle Anwender, ein Einsatz-Verbot für Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf öffentlichen Flächen und Einschränkungen bei der Vorerntebehandlung, der Sikkation. Entsprechende Signale seien bereits aus dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium zu vernehmen. „Damit ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan“, urteilte Backhaus. „Nun müssen wir die nächsten Jahre nutzen, um durch weitere unabhängige Studien auf nationaler Ebene die Auswirkungen von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit, aber auch auf Bodenlebewesen, Insekten und Vögel zu klären. Sollten sich gravierende negative Auswirkungen zeigen, so muss diesem Mittel selbstverständlich umgehend die Zulassung entzogen werden“, sagte Backhaus.
Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse weiterhin möglich sein – allerdings erst am Ende einer Kette aus vernünftiger Fruchtfolge, soliden Pflanzenbaumaßnahmen, dem Einsatz modernster Pflanzenschutz-Technologien und der unabhängigen Beratung der Landwirte, so Backhaus weiter. „Weniger Chemie auf dem Acker bedeutet mehr Biodiversität und mehr Gesundheitsschutz für Mensch und Tier. Das alles kostet, und wir müssen bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen“, sagte er. Die bisherige europäische Agrarpolitik habe nicht ausreichend dazu beigetragen, diesen wichtigen gesellschaftlichen Mehrwert zu generieren und die selbstgesteckten Ziele im Klima-, Gewässer- und Artenschutz zu erreichen. „Deshalb darf es ein ,Weiter so‘ in der Agrarpolitik nicht geben.“
Der Minister verwies auf sein jüngst in Brüssel vorgestelltes Modell zur Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik nach 2020. Demnach können Landwirte ihre Grundprämie mit einem Honorar für das Erbringen ökologischer Zusatzleistungen, etwa den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat, deutlich aufstocken. „Wenn es uns gelingt, die Agrarförderung ein Stück weit nach unserem Modell umzugestalten, wird der Landwirt für seinen freiwilligen Beitrag zum Erreichen der Umwelt- und Tierschutzziele von der Gesellschaft honoriert“, so Minister Backhaus.
Im November 2017 hatte die EU-Kommission dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat mit der Stimme Deutschlands erneut eine Zulassung erteilt. Allerdings war vor allem auf Drängen Deutschlands die Zulassung auf fünf Jahre begrenzt und mit Einschränkungen versehen worden, etwa in Bezug auf das Risiko für Grundwasser, Bodenorganismen und Wirbeltiere. „Die EU-Mitgliedsstaaten können die Anwendung von Glyphosat auf ihrem Gebiet einschränken oder sogar verbieten, auch wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist“, erläuterte Backhaus.
Glyphosat wird seit den 70er-Jahren als Bestandteil von Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt; in Deutschland wird es auf rund 40 Prozent der Flächen angewendet. Jährlich gelangen 4.000 bis 6.000 Tonnen des Herbizids auf deutsche Äcker. Die Auswirkungen werden auch von Wissenschaftlern kontrovers diskutiert. Verschiedene Forscher warnen vor gravierenden Auswirkungen auf Mikroorganismen, Bienen, Insekten, Vögel und auf Wirbeltiere und Menschen.
Schwerin - 14.12.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt