Einnahmen der Kommunen über Bundesschnitt
Einnahmen der Kommunen in M-V deutlich über Bundesschnitt
Die Bertelsmann-Stiftung hat gestern ihren kommunalen Finanzbericht veröffentlicht. Leider hat sich dabei ein Rechenfehler eingeschlichen: So stiegen die Einnahmen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern entgegen der Meldung der Stiftung im vergangenen Jahr deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt. Auch der Überschuss und die Investitionsausgaben nahmen kräftig zu.
Investitionsausgaben nach Ländern
Bericht der Bertelsmann-Stiftung
Die Bertelsmann-Stiftung teilte gestern mit, die Einnahmen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern seien mit knapp drei Prozent deutlich geringer gestiegen als im Bundesdurchschnitt (6,4 Prozent). Mittlerweile räumte die Stiftung ein, dass ihr hier ein Rechenfehler unterlaufen sei. Tatsächlich betrug das Einnahmeplus der kommunalen Ebene unseres Landes im vergangenen Jahr 7,8 Prozent und lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Finanzierungssalden nach Ländern
Bericht der Bertelsmann-Stiftung
Das Plus bei den Einnahmen schlägt sich nicht zuletzt im Haushaltsüberschuss nieder. Nach den Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung stieg dieser auf 112 € je Einwohner – ein Anstieg von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch das ist ein Spitzenwert im Ländervergleich (Platz 3).
Und schließlich ist auch bei den Investitionen die Lage deutlich besser als von der Bertelsmann-Stiftung dargestellt. Je Einwohner gaben die Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern demnach im vergangenen Jahr 392 € für Investitionen aus. Das ist bundesweit der vierthöchste Wert. Und eine Steigerung von 70,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Gesamteinnahmen nach Ländern
Bericht der Bertelsmann-Stiftung
Des Weiteren warnt die Bertelsmann-Stiftung, dass den Kommunen mit dem Wegfall des Solidarpakts im Jahr 2020 „eklatante Haushaltsprobleme“ drohen. Allerdings blendet diese Feststellung die Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen völlig aus. Erst vor wenigen Wochen beschlossen der Bundestag und der Bundesrat eine Reform des Finanzausgleichs, von der die Länder und Kommunen ab dem Jahr 2020 stark profitieren und nach der eine unterproportionale kommunale Finanzkraft künftig stärker berücksichtigt wird.
Schwerin - 10.08.2017
Text: Finanzministerium