Einführung einer Katzensteuer
Minister Dr. Till Backhaus (SPD) weist Idee zur Einführung einer Katzensteuer zurück
Die Idee zur Einführung einer Katzensteuer weist Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V, scharf zurück:
„Mit diesem Vorschlag disqualifizieren sich die Grünen wieder einmal selbst. Mit Geld allein ist das Problem nicht zu lösen, wir müssen an die Tierhalter appellieren. Jeder der sich eine Katze anschafft, muss sich darüber im Klaren sein, dass damit eine Verantwortung verbunden ist, die möglichweise bis zu 15 Jahre andauert. Tiere sollten deshalb niemals ein spontanes Geschenk sein und schon gar nicht über das Internet erworben werden. Mit einer generellen Katzensteuer werden hingegen all diejenigen bestraft, die verantwortungsbewusst und liebevoll mit ihren Tieren umgehen“, betont Tierschutzminister Dr. Till Backhaus und verleiht damit auch der Empfehlung seines Tierschutzbeirats Nachdruck.
Katzen haben kaum natürliche Feinde, dafür viele menschliche Freunde. Die Population vermehrt sich rasant, viele der Tiere landen am Ende im Tierheim oder streunen herrenlos durch die Straßen. „Tierschutzvereine, Bürger und Ehrenamtliche leisten bereits beachtliche Arbeit, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen. Leider fehlt es hier noch immer an finanziellen und personellen Ressourcen“, so der Minister. Sein Ressort stellt dem Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes 2017 wiederholt 20.000 € für die Kastration von freilebenden Katzen zur Verfügung.
Gleichwohl kann jeder Katzenbesitzer dazu beitragen kann, dass weniger Katzen geboren oder krank werden, oder hungrig ohne ein Zuhause leben müssen, indem er sein Tier kastrieren lässt: „Nur so können wir langfristig der unerwünschten Vermehrung der freilebenden Katzen Herr werden und die Tierheime entlasten. Vor allem in Garten- und Ferienanlagen werden im Sommer Katzen gefüttert, die sich weiter vermehren. Im Winter aber werden diese Katzen dort ungeimpft, oft krank und hungernd sich selbst überlassen. Viele der Nachkommen werden bereits krank geboren und gehen elendig zugrunde“, ergänzte er.
Die im Dezember 2015 veröffentlichte Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandesverordnung M-V gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten zudem die Möglichkeit, in betroffenen Gebieten auch gegenüber Katzenhaltern zwangsweise Maßnahme wie Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflichten durchzusetzen, sofern durch freiwillige Maßnahmen absehbar keine Besserung der Situation erreicht wird.
Der Minister appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Wenn Sie Kenntnis von Gebieten haben, in denen besonders vielen freilaufende Katzen leben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes auf!“
Schwerin - 24.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt