Einen guten Start ins kommende Schuljahr!


Die FDP M-V wünscht allen Schulanfängern und ihren Familien einen guten Start ins kommende Schuljahr!

Anlässlich der Einschulung der Erstklässler am kommenden Sonnabend erklärt der Landesgeneralsekretär der FDP M-V, David WULFF:

FDP - David Wulff

(Foto: Privat)

Der kostenlose Schulbesuch auf den öffentlichen Schulen gehört auf die Agenda der Landesregierung!

Die Bildung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Elternbeiträge für den Besuch öffentlicher Schulen sollten abgeschafft werden. Die Elternbeiträge für den Schulbesuch der Kinder für Arbeitshefte, Kosten der Wandertage und Klassenfahren sind nicht familienfreundlich und passen nicht in die Zeit. Außer der Anstrengung der Schüler sollte der Besuch einer öffentlichen Schule jedoch nichts kosten, fordert doch die SPD zumindest im laufenden Bundestagswahlkampf. Insbesondere Eltern mit geringeren Einkommen werden in ungerechter Weise zur Kasse gebeten. Für einen Teil der Eltern wird der jährliche Schulstart der Kinder immer wieder zum finanziellen Kraftakt.

Von einer Abschaffung der Elternbeiträge an den öffentlichen Schulen des Landes profitieren neben den Eltern auch die Lehrer. Deren zeitintensive Verwaltungsarbeit für das Einsammeln der Gelder und der Verwaltung der Elternbeiträge durch Lehrer fällt dann weg. Damit steht dann mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Lehrer sollten ihre Zeit nicht mit Geldzählen verbringen.

Wir müssen in Mecklenburg-Vorpommern aus der Phase des Rumredens im Interesse der Schüler zu konkreten Taten kommen. Hier sehe ich die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsidentin Schwesig gefordert, im Sinne der Familien und der Lehrer im Land zu handeln. Die zeitnahe Abschaffung der Elternbeiträge an den öffentlichen Schulen des Landes wäre zumindest ein kleiner Beitrag, die negative Bildungsbilanz der SPD zumindest etwas zu verbessern und ein Signal für eine familienfreundliche Politik des Landes.

Hintergrund:

Das aktuelle Schulgesetz ermöglicht es, seitens der Schulträger Elternbeiträge für Arbeitshefte und gewisse Arbeitsmaterialien bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 30,68 Euro zu erheben. Beim Einzug dieser Elternbeiträge entsteht Verwaltungsaufwand, der von den erzielten Einnahmen für die Bildung durch Elternbeiträge noch abzuziehen ist. Aufwand und Ertrag erscheinen zweifelhaft.
Für Wanderfahrten und Klassenfahrten als sogenanntem Unterricht am Dritten Ort können die Schulen derzeit Zahlungen von Eltern für Fahrscheine, Eintrittskarten und bei Klassenfahrten Elternbeiträge erheben, die im Laufe des Schuljahres ins Geld gehen.
Für diese Zahlungen der Eltern gibt es, soweit bekannt, seitens der Bildungsministeriums keinen jährlichen Höchstbetrag pro Schüler und Schuljahr. Obwohl die Wanderfahrten und Klassenfahrten überwiegend ein Teil des Unterrichts bzw. der Bildungsarbeit der Schule darstellt und Schulpflicht besteht. Problematisch ist, dass die Schulen in der Regel über kein eigenes Konto verfügen und die Verwaltung der getätigten Barzahlungen der Eltern so mit einem besonders hohen Zeitaufwand für die Lehrer verbunden ist.

Schwerin - 01.09.2017
Text: FDP Landesverband Mecklenburg-Vorpommern