Durchsuchungen des GBA
Wie der GBA mitgeteilt hat, führt er ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Es handelt sich um einen Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht besteht nicht.
Das Ermittlungsverfahren ist gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern gerichtet. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren gab es heute früh Durchsuchungen an mehreren Objekten durch Beamte des Bundeskriminalamtes aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass einer dieser beiden Beschuldigten als Polizeibeamter der Polizeiinspektion Ludwigslust tätig ist. Gegen den beschuldigten Polizeibeamten wurden am heutigen Tag gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet
Darüber hinaus wurde auch bei Personen durchsucht, die als nicht tatverdächtige Dritte geführt werden, darunter befindet sich auch ein Polizeibeamter des Landes M-V.
Zum Gegenstand der Ermittlungen besteht ein Pressevorbehalt des Generalbundesanwaltes. Auf die Pressemitteilung des GBA wird verwiesen.
Seitens der Landespolizei wird alles unternommen, um die strafrechtlichen Ermittlungen des GBA zu unterstützen und auch beamtenrechtliche Verstöße konsequent zu ahnden.
Schwerin - 28.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Unterlagen an LKA M-V übersandt
Im Zusammenhang mit dem vom GBA geführten Ermittlungsverfahren und den Durchsuchungen am 28.08.2017 bei zwei Beschuldigten und weiteren nichttatverdächtigen Dritten waren „Listen“ zu Personen, gegen die in einem „Krisenfall“ durch die Beschuldigten auch physische Maßnahmen ergriffen werden sollen, Gegenstand der Tatvorwürfe.
Zur Gefährdungsbewertung sowie ggf. erforderlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen hatte das Innenministerium den GBA um Übermittlung eines aussagefähigen Sachstandes gebeten.
Vorbehaltlich der noch weiter laufenden Asservatenauswertung hat das BKA jetzt dem LKA M-V Unterlagen aus sichergestellten Ordnern übersandt. Die übersandten Ordner stellen keine Liste gefährdeter Personen dar und nach Feststellung des BKA besteht gegenwärtig auch keine unmittelbare Gefährdung. Losgelöst von den weiteren Ermittlungen des BKA werden die Unterlagen durch die Landespolizei jetzt dahingehend ausgewertet, in welchem Kontext z.B. Personen genannt werden und ob sich daraus Handlungsbedarf für die Polizei ergibt. Je nach Ergebnis der Bewertung werden die Personen im Einzelfall umgehend kontaktiert.
Im Übrigen hat das BKA in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übersandten Unterlagen nur zu polizeiinternen Zwecken im LKA M-V genutzt werden dürfen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die im BKA geführten Ermittlungen im Verfahren des GBA noch nicht abgeschlossen sind.
Schwerin - 07.09.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa