Doch kein befristeter Teilzeitanspruch


Familien haben das Nachsehen

Zum Abbruch des Gesetzgebungsverfahrens zum befristeten Teilzeitanspruch erklärt der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

AfD - Prof. Dr. Ralph Weber

(Foto: Privat)

„Wir bedauern, dass die Gesetzesinitiative nicht weiter verfolgt wird. Eine gesetzlich gesicherte Rückkehr in die ursprüngliche Arbeitszeit ist für funktionierende Familienstrukturen nötig.“ Die neue Regelung hätte einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenze Teilzeitarbeit bedeutet und für junge Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfacht.

„Der Gesetzentwurf hatte noch Schwächen. So muss die Planungssicherheit für Arbeitgeber natürlich gewährleistet bleiben. Grundsätzlich ging die Initiative aber in die richtige Richtung. Man darf dabei auch nicht vergessen, dass die Wirtschaft schlussendlich den Menschen dienen muss und nicht umgekehrt. Von daher wäre es ein wichtiger sozial- und familienpolitischer Impuls gewesen. In überarbeiteter Form wird der befristete Teilzeitanspruch hoffentlich bald wieder diskutiert werden“, führt Weber weiter aus.

Schwerin - 31.05.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern