Debatte um Trennung der Gewalten
FDP: Debatte um Trennung der Gewalten in M-V überfällig
Zur Durchbrechung der Gewaltenteilung durch Ausübung von Ministeramt und Abgeordnetenmandat äußert sich der FDP-Landesgeneralsekretär Dr. Johannes WEISE:
Am Beispiel fast der kompletten Landesregierung wird deutlich, dass sich die Gewalten durchmischen. Wenn 6 Minister der SPD und ein Staatssekretär sowie 2 Minister der CDU zugleich Abgeordnete des Landtags sind, wird der Grundsatz der Gewaltenteilung an sich schwerwiegend durchbrochen. Grundgesetz und Landesverfassung schreiben die Gewaltenteilung fest. Die Tätigkeit im Ministeramt als ausführende Gewalt und zugleich als Abgeordneter im gesetzgeberischen Bereich ist folglich eine Durchbrechung dieses Grundsatzes.
Auch wenn es verfassungsrechtlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, dass Ministeramt und Abgeordnetenmandat unvereinbar seien, so wird in der Praxis ein Interessenkonflikt vorprogrammiert sein. Es sei denn, die Ausübung des Abgeordnetenmandats wäre von vornherein nicht frei und an die Koalition gebunden. Jeder Minister ist an die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gebunden, also in der freien Ausübung seines Mandates eingeschränkt. Zudem bestimmt er als Bestandteil der Legislative über den Haushalt seines exekutiven Amtes.
Wenn wie in M-V fast die komplette Landesregierung ebenfalls Landtagsmandate hat, schwächt dies zudem die Position des Landtags, der Kontroll- und Initiativrechte hat gegenüber der Landesregierung.
Faden Beigeschmack zusätzlich, haben die Doppelzahlungen aus dem vollen Ministergehalt und die zusätzlichen Abgeordnetendiäten.
Dies ist kein alleiniges Phänomen in M-V, sondern in allen Bundesländern mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen zu beobachten, allerdings selten in dieser massiven Ausprägung.
Für alle anderen Gemeinde-, Landes- und Bundesbediensteten gilt eine klare Unvereinbarkeit mit dem entsprechenden parlamentarischen Mandat.
Wir Freien Demokraten fordern daher eine grundsätzliche Debatte im Land darüber, ob eine Unvereinbarkeit in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Selbst wenn die Unvereinbarkeit nicht in die Verfassung aufgenommen würde, so förderte sie zumindest die Glaubwürdigkeit der Politik.
Schwerin - 16.01.2017
Text: FDP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern