Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer
Gleichstellungskonzeption der Landesregierung: Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer
Gleichstellungsministerin Stefanie Drese hat dem Landeskabinett heute den Bericht zur Umsetzung der Vierten Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.
Der Bericht macht deutlich, dass die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts der Landesregierung wahrgenommen wird.
„Es geht dabei nicht um Gleichmacherei, sondern um Wege zur Herstellung der Chancengleichheit für beide Geschlechter“, betonte Drese heute in Schwerin. Zudem werden in der Gleichstellungskonzeption Maßnahmen und Instrumente dargelegt, die zur sozialen Gerechtigkeit beitragen, die Partizipation von Frauen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben stärken, Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern und geflüchtete Frauen bei der Integration unterstützen.
Nach Überzeugung von Ministerin Drese ist die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in Bildung und Ausbildung entscheidend, um beiden Geschlechtern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten. „Nur wenn Mädchen und Jungen von Anfang an erfahren, welche Möglichkeiten die gesamte Bandbreite der Ausbildungs-, Studien- und Berufswelt bietet, können typische Rollenbilder und vermeintlich geschlechtsspezifische Zuweisungen bei der Berufswahl aufgelöst werden. Klischeefreiheit trägt dazu bei, individuelle Karrierechancen zu eröffnen“, sagte Drese.
Die Ministerin verdeutlichte, dass als eine wichtige Maßnahme zur Chancengleichheit im Bereich der frühkindlichen Bildung die „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in MV“ verbindlich in Kitas eingeführt wurde. Auf dieser Grundlage werden in der Kindertagesförderung die tatsächlichen und individuellen Fähigkeiten verstärkt gefördert. Drese: „Kinder sammeln so unabhängig von gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen an das Geschlecht Erfahrungen, die für die Persönlichkeitsentwicklung und die spätere Berufsbiographie von hoher Bedeutung sind. Darum geht es mir,“ so Ministerin Drese.
Hintergrund:
Die Landesregierung hat am 14. Januar 2014 die „Konzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2013-2016“ als Vierte Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Mit dem vorliegenden Umsetzungsbericht werden die Inhalte und Schwerpunkte der Gleichstellungspolitik der Landesregierung in zusammengefasst sieben Handlungsfeldern vorgestellt.
Schwerin - 19.09.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung