Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen


Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen sollen unter Strafe gestellt werden

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt im Bundesrat Gesetzesinitiative aus Bayern. Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): „Ursprüngliche Forderung aus M-V“

„Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits im Jahr 2015 dafür eingesetzt, dass unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal unter Strafe gestellt werden. Bayern hat nun im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisherige Strafbarkeitslücke schließen soll. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag zustimmen“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister vor der Sitzung des Bundesrates. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen“ zielt darauf ab, das unerlaubte, mitunter heimliche Herstellen oder Übertragen von Bild- und Tonaufnahmen von Verfahrensbeteiligten unter Strafe zu stellen. Ebenso soll bestraft werden können, wer derartige Aufnahmen anderen zugänglich macht.

„Der technische Fortschritt ermöglicht immer kleinere und kompaktere Kameras oder Mikrofone, die kaum auffallen. Daher ist es dem Gericht nicht in allen Situationen möglich, heimliche Aufnahmen sofort zu erkennen und zu verhindern. Bisher ist die Strafbewehrung solcher Aufnahmen noch lückenhaft. Die Lücken müssen zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und im Interesse einer geordneten Rechtspflege schnell geschlossen werden. Das gilt vor allem in Zeiten, in denen zum Beispiel sogenannte Reichsbürger Gerichtsverhandlungen stören, weil sie den Rechtsstaat nicht respektieren oder das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nicht anerkennen. Da der Gesetzentwurf nur unerlaubte Aufnahmen im Blick hat, bleibt die Pressefreiheit selbstverständlich unberührt“, so Ministerin Hoffmeister.

Schwerin - 12.05.2017
Text: Justizministerium