Betreuungsvertrag zwischen Kitas und Eltern


Vollwertige Ernährung fester Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen Kitas und Eltern

Sozialministerin Stefanie Drese hat heute auf dem „8. Aktionstag Kita- und Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern“ die hohe Bedeutung von gesunder Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule betont und die Verankerung in das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG MV) als richtige Entscheidung bezeichnet.

„Vollwertige und dem Alter angemessene Ernährung muss gerade für die Jüngsten reich an Vitaminen, Mineralstoffen und alle anderen lebenswichtigen Bausteinen sein“, sagte Ministerin Drese in Rostock. Nur bei einer ausgewogenen Versorgung könnten Kinder gesund aufwachsen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Verpflegung zum festen Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Eltern. Drese: „Mit der KiföG-Novellierung gilt seit 2015 die vollwertige und gesunde Ernährung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule als integraler Bestandteil des Leistungsangebots der Kitas.“

Drese: „Damals gab es für diese Entscheidung nicht nur Anerkennung, sondern auch viele Vorbehalte und viel Aufregung. Die Regelung hat zu einer intensiven Qualitäts- und Kostendebatte geführt und in vielen Einrichtungen einen positiven Qualitätsprozess in Gang gesetzt.“ Indizien dafür seien die rege Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung sowie eine starke Nachfrage nach individueller Beratung und Betreuung bei Prozessen der Qualitätsverbesserung der Kita-Verpflegung sowie nach Ernährungsberater/innen vor Ort.

Ministerin Drese warb in diesem Zusammenhang ausdrücklich für einen kontinuierlichen Austausch zwischen Kitas und Eltern. „Im KiföG wird den Eltern ein grundsätzliches Mitspracherecht eingeräumt. Sie sollen in den wesentlichen Punkten mitbestimmen, wie sich die Essensversorgung ihrer Kinder gestaltet“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte zudem, dass sowohl bei einer Verpflegung durch eine Frischküche als auch durch einen externen Speiseanbieter die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gelten sollen, um eine gesunde und vollwertige Ernährung der Kinder zu gewährleisten. Bereits 2010 seien diese Richtlinien für den Kitabereich gesetzlich verankert worden. „Wir streben nun darüber hinaus einen möglichst einheitlichen Ernährungsstandard für alle Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern an“, so Drese.

Schwerin - 13.11.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung