Betreuung der Schüler bei Streiks
Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Streiks
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren jeweiligen Schulen betreut werden.
Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung gilt für den Februar 2017. Hintergrund sind die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2017.
„An welchen Schulen genau gestreikt wird, können wir nicht sagen“, warb Bildungsministerin Birgit Hesse bei Eltern um Verständnis. „Eine Erfassung von Streikenden durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Sie würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, so Hesse.
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. Notdienste an weiterführenden Schulen sind – mit Ausnahme der Klassen der Orientierungsstufe – nicht erforderlich und können nicht angeordnet werden.
An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, die zu beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.
Schwerin - 30.01.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur