Begrenzungen der Fischfangmengen


Begrenzungen der Fischfangmengen erfordern finanzielle Unterstützung

„Ich bin sehr zufrieden damit, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung von Betrieben, die sowohl die Dorsch- als auch die Heringsfischerei ausüben, geschaffen wurden. Damit dürfte es auch im Jahr 2018 möglich sein, bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus Mitteln des Europäischen Fischereifonds, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Hilfen zu gewähren“, unterstrich Minister Dr. Backhaus anlässlich der aktuellen Entscheidungen des Rates der EU-Fischereiminister. „Bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass Einschränkungen den Fischereisektor zu einer sozialen und wirtschaftlichen Gefährdung führen“, sagte Backhaus.

Für den für Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde eine Reduzierung um 39 % vereinbart. Das trägt der Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) Rechnung. „Ich begrüße, dass damit die von der Kommission geforderte 54 %- ige Quotenkürzung nicht umgesetzt wurde“, sagte Backhaus.

Die zulässigen Fangmengen für den Dorschbestand der westlichen Ostsee bleiben unverändert, für den Dorschbestand der östlichen Ostsee wurde eine Reduzierung um 8 % festgesetzt. Minister Backhaus brachte jedoch sein Unverständnis zum Ausdruck, dass die Fangmenge für den Dorschbestand der westlichen Ostsee nicht wie vom ICES vorgeschlagen um 8 % erhöht wurde, sondern dass die im Jahr 2017 bereits erheblich reduzierte zulässige Fangmenge beibehalten wird. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen habe der Bestand nach dem extrem schwachen Jahrgang 2015 im Jahr 2016 einen sehr starken Jahrgang produziert. Bereits für 2019 wird eine erhebliche Bestandszunahme prognostiziert. 2017 werde die fischereiliche Sterblichkeit zwar noch höher sein, als im Mehrjahresplan vorgegeben, die Fangmengen könnten im Jahr 2018 jedoch angehoben werden. Auch die Freizeitfischerei hätte entsprechend Berücksichtigung finden können. „Es wäre zu begrüßen, wenn dieser Aspekt unter Berücksichtigung sozioökologischer Belange des Fischereisektors stärker zum Tragen gekommen wäre“, so der Minister.

Zudem zeigte sich der Minister erleichtert, dass ein Aalfangverbot in der Ostsee zunächst abgewendet wurde. Die Kommission wurde beauftragt, bis zum Jahresende Vorschläge zu erarbeiten, die nicht nur die Ostsee, sondern alle relevanten EU- Meeresgebiete und die von den EU- Mitgliedstaaten im Rahmen der von der Kommission genehmigten Aalmanagementpläne bereits ergriffenen Maßnahmen, berücksichtigt. Zwar ist anzuerkennen, dass sich der Bestand des Europäischen Aals in einem kritischen Zustand befindet. „Der Aufbau des Aalbestandes sollte in erster Linie jedoch nicht durch Fangverbote, sondern entsprechend der Zielstellung der Aalverordnung durch konsequente Umsetzung der von der EU- Kommission genehmigten europäischen Aalmanagementpläne erfolgen“, forderte der Minister.

„Dazu hat Mecklenburg-Vorpommern bereits erhebliche Anstrengungen unternommen. So wurden in Binnengewässern des Landes seit 2009 mit einer Förderung von 1,89 Mio. EUR ca. 55,7 t Satzaale ausgesetzt. Des Weiteren wurde für die Küstengewässer des Landes das Mindestmaß für den Aalfang auf 50 cm angehoben“, sagte Dr. Till Backhaus. Seit Implementierung der von der Kommission genehmigten Aalmanagementpläne gibt es in Deutschland einen signifikanten Anstieg der zur Vermehrung aus den Binnengewässern in das Meer abwandernden Aale. „Dieser Ansatz muss im Mittelpunkt der weiteren Verhandlungen zum Wiederaufbau des Europäischen Aalbestandes stehen“, betonte Minister Backhaus. „Außerdem müssen verstärkte Anstrengungen ergriffen werden, um auf internationaler Ebene den illegalen Fang und Export von Glasaalen in Drittstaaten zu unterbinden“, so der Minister weiter.

Schwerin - 10.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt