Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine


Ab morgen Aufwandsentschädigung für jedes erlegte Wildschwein

Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. März 2019 erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Land, das Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mitte Oktober 2017 auf den Weg gebracht hatte.

Darüber hinaus sieht die neue Vorschrift vor, beim Zusammenschluss benachbarter Jagdbezirksinhaber für eine revierübergreifende Drückjagd den beteiligten Jagdhundeführern ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 25 Euro für jeden eingesetzten Jagdhund zu gewähren. „Schließlich ist der Einsatz ausgebildeter Jagdhunde nicht selbstverständlich, aber die revierübergreifende Zusammenarbeit in dieser Situation unverzichtbar“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Die Anträge können, für einen Monatszeitraum gesammelt, in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats bei dem jeweiligen Forst- oder Nationalparkamt, gestellt werden. Dafür sind die Durchschriften (grün) der Wildursprungsscheine und die Schwänze (Pürzel) der erlegten Wildschweine beim Forstamt bzw. Nationalparkamt abzugeben. Die Antragsformulare sind bei den Forstämtern, den Nationalparkämtern, den Jagdbehörden oder bei den Jagdverbänden erhältlich.

Hintergrund für die Vorschrift ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Haus- und Wildschweinbeständen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in den Nachbarländern Polen und Tschechien. „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt zurzeit die größte Bedrohung für das heimische Schwarzwild und damit für die landwirtschaftliche Tierhaltung in im Land dar. Bei einem Ausbruch der Seuche drohen Tierhaltern, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben in MV Schäden von insgesamt fast einer Milliarde Euro“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Auf Initiative von Backhaus hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2017 beschlossen, zusätzliche Landesmittel zur Abwehr der ASP und zur Stärkung des Seuchenschutzes bereitzustellen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hatte daraufhin ein Programm erarbeitet, das unter anderem auf die Schaffung von Anreizen für die Jägerschaft zur wirksamen Bestandsreduktion beim Schwarzwild abzielt.

„Ich bin dem Landtag und der Landesregierung für die Unterstützung der Jäger in Mecklenburg-Vorpommern dankbar. Sie sind es, die sich bei Wind und Wetter für den Jagderfolg einsetzen. Dafür möchte ich mich bei der Jägerschaft bedanken“, so Minister Backhaus. „Ich hoffe sehr, dass es uns mit diesem Anreiz gelingt, den Wildschweinbestand in unserem Bundesland wirksam zu reduzieren, damit mögliche Infektionsketten im Wildbestand gestoppt werden. Eine Kooperation von Jägern, Landwirten, der Forst und dem Naturschutz ist unabdingbar, um die Seuchenbekämpfungsstrategie aktiv umzusetzen“, betonte Backhaus abschließend.

Schwerin - 30.11.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt