Auflagen für Schulentwicklungsplan erfüllt
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Auflagen für Schulentwicklungsplan erfüllt
Ministerin Birgit Hesse (SPD): Für Eltern, Schüler, Lehrer und Schulträger herrscht nun Klarheit
Wichtiger Schritt bei der Schulentwicklungsplanung: Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat die Auflagen für den Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 erfüllt.
„Für Eltern, Schüler, Lehrer, Schule und Schulträger herrscht nun Klarheit“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Bei den Unterlagen, die ergänzt werden mussten, hatte es sich um Nachweise wegen unzumutbarer Schulwegzeiten für Schülerinnen und Schüler gehandelt. Diese Nachweise hat der Landkreis erbracht. Außerdem hat er für die Regionale Schule Cambs die Bestandsfähigkeit nachgewiesen. Für diese Schule gilt eine Schülermindestzahl von 36. Für die Grundschule und die Regionale Schule Malliß hat das Land unzumutbare Schulwegzeiten anerkannt. Beide Schulen sind damit bestandsfähig“, erläuterte Hesse.
Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern sind dazu verpflichtet, einen Plan über die langfristige Entwicklung der Schulen in ihren jeweiligen Gebieten aufzustellen. Die Schulentwicklungspläne werden regelmäßig überprüft und im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben. Die Schulentwicklungspläne müssen dem Bildungsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Schwerin - 03.04.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur