Arbeits- und Sozialministerkonferenz


Start der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam

Ein umfangreiches Programm haben die Arbeits- und Sozialminister/innen des Bundes und der Länder (ASMK) auf ihrer zweitägigen Konferenz heute und morgen in der brandenburgischen Landeshauptstadt zu bewältigen. Insgesamt stehen 69 Anträge sowie mehrere Berichte auf der Tagesordnungsliste.

Für Sozialministerin Stefanie Drese sind vier Themen von besonderer Bedeutung:

Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Gruppenbild zum Auftakt (Foto: SM)

1. Gleiche Mindestentgelte Ost und West in der Pflege

Auf Grundlage der Empfehlungen der Dritten Pflegekommission des Bundes ist ein unterschiedlicher Mindestlohn in der Pflege bis 2020 verankert (West 2020: 11,35 €/ Ost 2020: 10,85 €). „Ich halte diese Festschreibung für inakzeptabel und habe deshalb den Antrag für die ASMK gestellt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung mehr für eine regionale Differenzierung. Und das ist 30 Jahre nach der Einheit den Menschen im Osten einfach nicht mehr vermittelbar“, begründet Drese ihre Initiative.

2. Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen-/ Wohnungslosennotfallstatistik

In Bund und Ländern gibt es keine belastbaren Daten und keine amtliche statistische Berichtspflicht zu Wohnungsnotfällen. Das will Mecklenburg-Vorpommern ändern und hat einen Antrag zur ASMK eingebracht. Drese: „Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Ich verspreche mir von einer Wohnungslosenstatistik eine bessere Verhinderung und Bekämpfung der Wohnungslosigkeit und der damit einhergehenden sozialen Problemlagen.“

3. Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege

Bei dieser von Mecklenburg-Vorpommern mit eingebrachten Initiative geht es um ein Recht zu anlassbezogenen, unangekündigten Prüfungen von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit der Leistungen für die Landkreise und kreisfreien Städte als überörtliche Träger der Sozialhilfe. „Zur Ergänzung bereits bestehender Vorschriften sollen diese Prüf- und Informationsaustauschrechte im Bereich der Pflege gesetzlich verankert werden“, verdeutlicht Drese die Zielrichtung des Antrages für die ASMK.

4. Transparenz gemeinnütziger Organisationen

Ziel der von Mecklenburg-Vorpommern mit eingebrachten Initiative ist die Einsetzung einer temporären Arbeitsgruppe, die ein länderübergreifendes Konzept von grundsätzlichen Standards zur Transparenz sowie zu rechnungslegungs- und Publizitätspflichten gemeinnütziger Organisationen erarbeiten soll. Drese: „Wir brauchen eine größere Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel bei den Wohlfahrtsverbänden. Ich erachte deshalb bundeseinheitliche Standards als sehr sinnvoll und hilfreich. Mit der für eine öffentliche Förderung vorgesehenen Unterzeichnung solcher Standards für Transparenz signalisieren gemeinnützige Träger ihre öffentliche Auskunftsbereitschaft und ihre Haltung zu offener Kommunikation.“

Schwerin - 06.12.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

 


Mehrheit für Pflegemindestlohninitiative von Ministerin Drese auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Großer Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern: die Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundes und der Länder (ASMK) hat heute in Potsdam den von Sozialministerin Stefanie Drese eingebrachten Antrag für gleiche Mindestentgelte Ost und West in der Pflege mehrheitlich beschlossen.

Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Die ASMK spricht sich für die Angleichung der Mindestlöhne Ost/ West in der Pflege aus. (Foto: SM)

Damit wird nun die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die bisherige regionale Differenzierung bei der Festsetzung der Mindestentgelte in der Pflege aufgibt. Dazu bedarf es einer Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, da das Bundessozialministerium nach der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung die Empfehlung der Pflegekommission des Bundes nur unverändert in die Rechtsordnung übernehmen kann. Die Dritte Pflegekommission des Bundes hat einen unterschiedlichen Mindestlohn in der Pflege bis 2020 festgeschrieben (West 2020: 11,35 €/ Ost 2020: 10,85 €).

„Der Einsatz für gleiche Pflegemindestlöhne in den letzten Monaten hat sich gelohnt. Ich bin dankbar, dass auch einige westdeutsche Länder unserem Antrag gefolgt sind“, zeigte sich Ministerin Drese nach der Abstimmung erfreut. Drese: „Ich hoffe nun, dass es zu einer raschen Angleichung kommt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung mehr für eine regionale Differenzierung. Das ist 30 Jahre nach der Einheit den Menschen im Osten einfach auch nicht mehr vermittelbar.“

Auch der zweite von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Antrag zur Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen-/ Wohnungslosennotfallstatistik wurde von der ASMK beschlossen. Drese: „Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Ich verspreche mir von einer Wohnungslosenstatistik eine bessere Verhinderung und Bekämpfung der Wohnungslosigkeit und der damit einhergehenden sozialen Problemlagen.“

Einstimmige Beschlüsse fasste die ASMK zudem bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege und der Herstellung größerer Transparenz gemeinnütziger Organisationen.

Schwerin - 07.12.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung