Anreize für gute Arbeit und faire Löhne


Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Wirtschaftsminister Harry Glawe: Wir wollen Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die geplanten Änderungen beim Landesvergabegesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Erfüllung von Landesaufträgen und kommunalen Aufträgen künftig mindestens 9,54 Euro pro Stunde bezahlt werden muss. Die Höhe dieses Vergabemindestlohns soll jährlich an die Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden.

„Wir sind der Überzeugung, dass die Löhne im Land weiter steigen müssen. Mecklenburg-Vorpommern wird auf Dauer nur konkurrenzfähig mit anderen Regionen sein, wenn wir auch bei den Löhnen attraktiv sind“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Die Landesregierung will deshalb bei der Vergabe von Aufträgen und auch bei der Wirtschaftsförderung Verbesserungen vornehmen. Wir wollen Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Unser Ziel sind sichere Arbeitsplätze, von denen man leben kann. Das gilt gerade auch in den Bereichen, in denen keine Spitzenlöhne gezahlt werden.“

In den nächsten Wochen können Gewerkschaften, Wirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände und andere Akteure zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen wird sich die Landesregierung voraussichtlich im Februar 2018 erneut mit dem Vergabegesetz befassen und den Entwurf anschließend in den Landtag einbringen. Der neue Vergabemindestlohn soll dann im Sommer 2018 in Kraft treten.

Bereits zum Jahreswechsel treten neue Regeln bei der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Kraft (GRW). „Ziel ist es, intensiv für neue Ansiedlungen zu werben und bestehende Unternehmen bei Erweiterungsvorhaben zu unterstützen. Wir brauchen noch mehr dauerhafte Arbeitsplätze vor allem im verarbeitenden Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Auf Grund europarechtlicher Vorgaben gelten ab dem kommenden Jahr neue Höchstfördersätze für Unternehmen. Die Fördersätze betragen 10 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 20 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 30 Prozent für kleinste und kleine Unternehmen (0 bis 49 Beschäftigte). In Vorpommern-Greifswald liegt der Höchstfördersatz bei 20 Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere Unternehmen und 40 Prozent für kleinste und kleine Unternehmen.

Die Basisfördersätze liegen zukünftig fünf Prozentpunkte unterhalb der Höchstfördersätze. Liegt der Höchstfördersatz bei 10 Prozent, entspricht er dem Basisfördersatz. Eine mindestens tarifgleiche Entlohnung ist Voraussetzung für die Gewährung des Basisfördersatzes. Andernfalls erfolgt ein Abzug vom Basisfördersatz in Höhe von fünf Prozentpunkten. Große Unternehmen, die nicht tarifgleich zahlen, werden von der Förderung ausgeschlossen.

Die Koalitionäre haben sich auf einige Punkte verständigt, mit denen der Basisfördersatz bei Vorliegen bestimmter Bonuskriterien um bis zu 5 Prozentpunkte erhöht werden kann. Ein neues Bonuskriterium für Förderung ist die Tarifgebundenheit. Die bisherigen Kriterien für eine Förderung im Rahmen der GRW, beispielsweise, wenn es sich um ein Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes, die Ansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen handelt oder das Vorhaben von Unternehmen in einer besonders strukturschwachen Region umgesetzt wird sowie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben bleiben erhalten.

Eine lohnkostenbezogene Förderung ist weiterhin nur im Wege einer Ausnahmeentscheidung des Ministeriums möglich. Die Kriterien für eine lohnkostenbezogene Förderung wurden um die Voraussetzung, dass das Unternehmen eine mindestens tarifgleiche Entlohnung zahlt, ergänzt.

Neu ist auch die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Förderung. Zukünftig gilt, dass gesicherte und geschaffene Arbeitsplätze nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern besetzt worden sind (gesicherte Arbeitsplätze) und besetzt werden (neu geschaffene Arbeitsplätze), mit denen ausschließlich sozialversicherungspflichtige und überwiegend unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingegangen wurden bzw. werden.

„Wir sind in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich deutlich vorangekommen. Dies bedeutet, dass wir heute nicht mehr Höchstfördergebiet innerhalb der EU sind, Unternehmen werden dennoch bestmöglich weiter unterstützt“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Schwerin - 05.12.2017
Text: Gemeinsame Pressemitteilung Staatskanzlei und Wirtschaftsministerium