Angriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes


Angriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes endlich statistisch erfassen!

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion kann für Mitarbeiter der Ausländerbehörden und der Sozialämter als Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bestehen. Verbale und tätliche Übergriffe seien in diesen Behörden nicht neu. Dennoch soll es keine generelle statistische Erfassung von Übergriffen geben. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Matthias Manthei:

AfD - Dr. Matthias Manthei

(Foto: Privat)

„Die Landesregierung konstatiert eine generelle Zunahme des Widerstandes gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Insbesondere seien Mitarbeiter in Ausländerbehörden betroffen, und in Sozialämtern, soweit sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vergeben.

Allerdings kann die Landesregierung diese Einschätzung nicht statistisch belegen. Bisher werden lediglich Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, Vollzugsbeamte des Zolls und der Justizvollzugsanstalten und sonstige Vollstreckungsbeamte erfasst. Die Berichtspflicht muss für Übergriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit Bürgerkontakt ausgeweitet werden, und zwar aufgeschlüsselt nach Behörden. Auf diese Weise kann die Landesregierung die nötige Datengrundlage gewinnen, um Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einzuleiten oder zu optimieren.

Was die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Kommunen angeht, darf die Landesregierung nicht nur auf ihre mangelnde Zuständigkeit hinweisen. Vielmehr muss sie ihre Vorbildfunktion nutzen: Indem sie selbst umfassende Sicherheitsmaßnahmen ergreift, hält sie auch Behördenleiter auf kommunaler Ebene dazu an, ihre Mitarbeiter besser zu schützen.“

Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung

Schwerin - 01.08.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern