Angler gefährden Verkehr auf neuer Rügenbrücke


Angelverbot unumgänglich

Aus Sicherheitsgründen kann das Angeln von der Nordwestseite des alten Rügendamms in Richtung Rügenbrücke zumindest in diesem Jahr nicht mehr geduldet werden. Im Laufe dieser Woche werden deshalb dort Angelverbotsschilder aufgestellt. Dies ist bis zur Errichtung einer baulichen Schutzvorrichtung erforderlich, um Verkehrsteilnehmer auf der parallel verlaufenden Rügenbrücke vor zu schwungvoll ausgeworfenen Angelhaken und -gewichten zu schützen.

Bereits seit 2010 werden Angler mit Hinweisen auf Schildern am Rügendamm sowie mit Informationsblättern zur Angelkarte darauf aufmerksam gemacht, dass sie beim Auswerfen der Angeln Verkehrsteilnehmer nicht gefährden dürfen und die benachbarte neue Rügenbrücke berücksichtigen müssen. „Der überwiegende Teil der Angelfreunde hält sich daran. Aber es gibt leider immer wieder schwarze Schafe, die dies nicht tun“, sagt Ralf Sendrowski, Leiter des Straßenbauamts Stralsund. Das führt dazu, dass die Mitarbeiter der zuständigen Straßenmeisterei bei den regelmäßigen Streckenkontrollen Angelhaken und Bleigewichte von der neuen Brücke sammeln. Nachdem nun ein Autofahrer moniert, sein Wagen sei von solch‘ einem Angelgewicht beschädigt worden, haben sich Landwirtschafts- und Verkehrsministerium gemeinschaftlich zu einem vorübergehenden Angelverbot auf der Nordwestseite des Damms entschlossen.

„Grundsätzlich ist das Angeln auf dem alten Rügendamm eine Sondernutzung, für die eine extra Erlaubnis beantragt werden muss. Bislang haben wir das Angeln auf dem Rügendamm jedoch auch ohne solche Extraerlaubnisse geduldet in dem Wissen, dass der Strelasund darunter ein hervorragendes Angelrevier und Mecklenburg-Vorpommern auch ein Land der Angler und Angelurlauber ist. Wenn aber das Verhalten einzelner Angler dazu führt, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird, sind wir gezwungen, Schutzmaßnahmen für die Rad-, Motorrad- und Autofahrer zu ergreifen“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die Entscheidung.

„Als passionierter Angler weiß ich, dass es keine Freude macht, auf ein beliebtes Angelrevier zu verzichten – wenn auch nur vorübergehend. Auch ist es bedauerlich, dass viele ausbaden müssen, was wenige verzapfen. Ich muss aber auch ganz klar sagen: Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf der Rügenbrücke hat Vorrang. Ich bitte daher um Verständnis, dass das Land entsprechende Maßnahmen ergreifen muss, um die offenbar vorhandene Gefahrenlage zu beseitigen“, sagt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

Beide Ministerien hatten sich 2010 darauf geeinigt, das Angeln auf dem Damm in der Herings- und Hornfischsaison vom 15. März bis 15. Juni jedes Jahres als eine Sondernutzung zu dulden. Ihre gemeinschaftlich verfassten Hinweise an die Angler enden stets mit der Warnung: „Soweit eine Gefährdung des Verkehrs nicht verhindert werden kann, muss das Angeln vom Rügendamm zukünftig verboten werden.“ Dass dies nun zumindest vorübergehend in die Tat umgesetzt werden muss, bedauern Till Backhaus und Christian Pegel vor allem für all‘ jene Angler, die sich an die Regeln halten.

Auf der Suche nach einer alternativen Lösung haben sich beide Häuser auf die Konstruktion einer Schutzvorrichtung auf der Nordwestseite verständigt. Diese soll die Angler am weiten Ausholen mit ihrer Angel hindern. „Diese Konstruktion muss geplant und beschafft werden, was sich nicht von heute auf morgen realisieren lässt. Sobald sie angebracht ist, werden wir das Angelverbot wieder aufheben“, kündigen die Minister gemeinschaftlich an.

Beim Landesanglerverband (LAV) Mecklenburg-Vorpommern trifft ihre Entscheidung auf Verständnis. „Wir setzen uns seit Jahren in Verhandlungen und Gesprächen vor Ort für den Erhalt dieses einzigartigen Angelerlebnisses ein. Aber da es leider immer wieder zu Zwischenfällen kommt, ausgelöst von einigen wenigen Anglern, ist diese vorübergehende Einschränkung für uns ganz klar nicht abzuwenden“, sagt LAV-Präsident Prof. Karl-Heinz Brillowski und fügt hinzu: „Es ist sehr bedauerlich, dass nun die Petrijünger, die sich an die Regeln halten – und das ist die große Mehrheit – für das Fehlverhalten einiger weniger die Konsequenzen mittragen müssen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt sind wichtig für die Mitglieder unseres Verbands und alle Angeltouristen im schönen Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin - 12.04.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung