Änderungen beim Landesbesoldungsgesetz


Landesregierung und Gewerkschaften regen Änderungen beim Landesbesoldungsgesetz an

Der DGB, der dbb sowie das Finanzministerium haben abschließend über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung im Freistaat Sachsen gesprochen. Die dem Land entstandenen Minderausgaben sollen nun für die langfristige Sicherung der Pensionsausgaben sowie für Anpassungen im Rahmen der laufenden Besoldungsgesetzgebung genutzt werden.

Die Gewerkschaften sehen das Land in einer politischen Verantwortung und forderten, den entstandenen Vorteil wieder auszugleichen. Die Landesregierung vertritt hingegen die Auffassung, dass das Urteil keine Rechtswirkung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entfaltet. Gleichwohl erklärt es sich bereit, die seinerzeitigen Personalminderausgaben in Höhe von 44 Mio. Euro insbesondere für die Sicherung künftiger Pensionen einzusetzen.

Der größte Teil der Summe soll nun genutzt werden, um weitere Jahrgänge in den Versorgungsfonds aufzunehmen. Bislang hat das Land für jeden seit 2008 in den Landesdienst getretenen Beamten in diesen Fonds eingezahlt, damit die späteren Pensionen den Landeshaushalt nicht mehr belasten. Zukünftig sollen bereits die Pensionen der Beamtenjahrgänge ab 2005 aus diesem Fonds gedeckt werden. Hierfür stehen nun 37,5 Mio. Euro zur Verfügung.

„Trotz unterschiedlicher Auffassungen“, so Finanzminister Mathias Brodkorb, „hatten wir konstruktive Gespräche. Besonders freue ich mich, dass die Landesregierung mit dieser Verständigung der Forderung des Landtages nachkommen kann, schrittweise weitere Beamtenjahrgänge in den Versorgungsfonds einzubeziehen. Das begrenzt die Haushaltsbelastung durch Pensionen und schafft die Voraussetzung, Investitionen und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig auf hohem Niveau zu halten.“

Die verbleibende Summe in Höhe von 6,5 Mio. Euro soll genutzt werden, um auch im Jahr 2017 eine wirkungsgleiche Anpassung der Besoldung an die Tarifsteigerung der Angestellten zu erreichen. Das würde bedeuten, dass die 22.000 betroffenen Beamtinnen und Beamten im Land im kommenden Jahr voraussichtlich zum 1. März kommenden Jahres mit einer Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent einer Monatsbesoldung rechnen können. Eine entsprechende Änderung soll dem Gesetzgeber vorgeschlagen werden.

„Anlass der Gespräche“, erläutert der Landesvorsitzende des dbb, Dietmar Knecht, „war die Rechtsprechung aus Karlsruhe zur Ost-West-Anpassung der Besoldung in 2008/2009. Hier haben wir auf einen Ausgleich für die damals betroffenen Beamten gedrängt. Das Land hat dies mit dem Verweis auf die aus seiner Sicht eindeutige Rechtslage zurückgewiesen. Der jetzige Kompromiss ist jedoch ein Zeichen der Anerkennung für die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Mit der nun auch zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für 2017 ist uns politisch ein wichtiges Signal gelungen. Die damit verbundene Ausgleichszahlung ist auch ein Beitrag zur Gleichstellung von Tarifbeschäftigten und Beamten. Der Kompromiss greift die bestehende Einigung zur künftigen Besoldungspolitik auf. Nun kommt es auf eine zeitnahe Umsetzung an.“

Schwerin - 22.12.2017
Text: Finanzministerium