Abschuss von Kormoranen
Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Keine Mehrheiten in der EU für den Abschuss von Kormoranen
„Mir ist bewusst, dass wir mit derzeit über 15.000 Brutpaaren eine fischereiwirtschaftliche Belastungsgrenze erreicht haben. Sie alle wissen, dass ich mich seit Jahren auf allen Ebenen für die Belange unserer Fischerei einsetze, dazu gehört auch die Kormoranproblematik. Aber wir können uns nun mal nicht über geltendes internationales Recht hinwegsetzen. Der Kormoran ist eine nach Europäischem Artenschutzrecht in besondere Weise geschützte Art. Deshalb sind der Vergrämung und dem Abschuss enge Grenzen gesetzt. Und derzeit gibt es auf EU-Ebene keine Mehrheiten dafür, am Schutzstatus des Kormorans etwas zu ändern“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, heute im Landtag zum Antrag der Fraktion der AfD – „Aufnahme des Kormorans und des Nandus in die Liste des jagdbaren Wildes“.
Mit der Kormoranverordnung hat das Land bereits eine wichtige Regelung getroffen, die vor allem im Binnenland Maßnahmen zur Schadensabwehr, wie den Abschuss oder die Vergrämung, ermöglicht. Darüber hinaus wurden für die großen Fischteichanlagen Boek und Lewitz, die aufgrund ihrer Lage im Nationalpark bzw. im Naturschutzgebiet nicht durch die Kormoranverordnung abgedeckt werden, Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Auf dieser Basis wurden beispielsweise im Jahre 2015 etwa 1000 Kormorane geschossen. „Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass Abschüsse zur Schadensabwehr so gut wie keinen Einfluss auf die Populationsentwicklung haben. Selbst wenn der Kormoran in wesentlich größerem Umfang dezimiert werden dürfte, wäre eine wirksame Bestandsregulierung, wenn überhaupt, nur mit dauerhaften erheblichen finanziellen und personellen Anstrengungen möglich. Dies unter anderem auch deshalb, weil Kormorane ein hohes natürliches Reproduktionsvermögen besitzen und auch eine Wiederauffüllung durch bislang an anderer Stelle brütende Individuen oder durch bisherige Nichtbrüter erfolgt. Weiterhin ist zu beachten, dass große Teile der insbesondere ab dem Herbst in Mecklenburg-Vorpommern zu beobachtenden Kormorane als Brutvögel oder Nachkommen aus den benachbarten baltischen Regionen anzusprechen sind. Auch müssten derartige einschneidende intensive Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung und vor allem den Naturschutzverbänden vertreten werden“, betonte Backhaus mit Blick auf die heftige öffentliche Debatte nach dem Abschuss von rund 7000 Kormoranen am Anklamer Stadtbruch im Jahr 2005.
„Um hier zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu kommen, muss sich die Europäische Union maßgeblich beteiligen“, so der Minister.
Auch für den Nandu bestehen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz artenschutzrechtliche Ausnahmemöglichkeiten, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abwenden zu können. Entsprechende prüffähige Anträge auf Erteilung einer Ausnahme vom Tötungsverbot sind allerdings im Zusammenhang mit dieser Art noch nicht gestellt worden, so Backhaus.
Im Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe ist aktuell von etwa 266 Nandus auszugehen (91 Jungvögel aus dem vergangenen Jahr, 155 Altvögel und 20 Tiere, deren Alter und Geschlecht nicht differenziert werden konnte). Das ergab eine vom Agrarministerium beauftragte Zählung.
Schwerin - 26.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt