Abgeltungsteuer


Finanzminister wollen Privilegierung des Kapitalertrags kippen

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat heute mit klarer Mehrheit eine Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Vorhaben, damit Kapitaleinkünfte demnächst wieder nach dem persönlichen Steuersatz besteuert und nicht mehr pauschal abgegolten werden.

Derzeit ist die Besteuerung von Kapitalerträgen auf 25 Prozent begrenzt, während die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit mit einem tariflichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert werden. Die pauschale Abgeltung des Kapitalertrags ist erst 2009 eingeführt worden. Zur Begründung hieß es seinerzeit, dass damit Kapitalflucht und Steuerhinterziehung eingedämmt werden solle.

In diesem Jahr ist eine Vielzahl von Abkommen zum internationalen Austausch von Kontoinformationen geplant, die die Steuerflucht erschweren, so dass eine pauschale Abgeltung nicht länger zielführend ist.

Finanzminister Mathias Brodkorb: „Einkommen aus Kapitalertrag sollten nicht geringer besteuert werden als Einkommen aus Lohn und Arbeit. Das ist nicht gerecht. Diese Besserstellung von Vermögenden gegenüber Erwerbstätigen muss beendet werden, zumal die Steuerverwaltung mit den internationalen Vereinbarungen zum Informationsaustausch auf einen solchen Kuhhandel nicht mehr angewiesen ist. Das Votum des Finanzausschusses ist eindeutig, jetzt ist der Bund am Zug.“

Schwerin - 23.02.2017
Text: Finanzministerium