900.000 € für Tierheimförderung


Antragsfrist endet am 31. März

2017 stehen insgesamt 900.000 Euro für bauliche Investitionen in Tierheimen im Land zur Verfügung. „Damit unterstütze wir auch die vielen ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen im Land, die sich für den Tierschutz rund um die Uhr und mit sehr viel Engagement und Herzblut einsetzen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, heute in Schwerin.

Einrichtungen, die herrenlose, behördlich beschlagnahmte, kranke oder verletzt aufgefundene Wildtieren aufnehmen, können bis zum 31.03.2017 Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, werden gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, da dieser sonst verfällt.

Neben den gemeinnützigen Trägern sind auch Privatpersonen oder mit Kommunen vertraglich gebundene Unterbringungsstätten antragsberechtigt. Gemeinnützige Einrichtungen werden jedoch vorrangig für eine Förderung berücksichtigt.

Was wird gefördert?
- Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
- Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
- Verbesserung Ausgestaltung Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis maximal 90 % der förderfähigen Investitionen. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab letzter Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Schwerin - 29.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt