Politik muss zusätzliche Bürokratie verhindern


Strupp: „Die Politik muss zusätzliche Bürokratie verhindern!“

Nicht nur, dass die große Mehrheit der Unternehmen im Bezirk der IHK zu Rostock nicht weiß, wie sie die immens gestiegenen Energiekosten stemmen soll – hinzu kommen immer weitere Belastungen. „Die Betriebe sind in der momentanen Lage nicht nur damit beschäftigt, sich in dieser mega-angespannten Lage darum zu kümmern, für eine bezahlbare Energiesicherheit ihres Unternehmens zu sorgen, ihnen drohen auch zusätzliche Belastungen. Momentan sind sie nicht in der Lage, diese zu schultern“, sagt Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock. Konkret bezieht er sich auf das Lieferkettengesetz, das in Deutschland ab 2023 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden gilt.

Kleinere Unternehmen mittelbar betroffen

Auch wenn es nicht viele sehr große Unternehmen im Bezirk der IHK zu Rostock gibt, dürften auch kleinere Unternehmen mittelbar betroffen sein, denn: Direkt betroffene Unternehmen geben ihre Pflichten als Folge der gesetzlichen Vorgaben häufig auch in Form von „Code of Conducts“ oder Regressklauseln an ihre Lieferanten – vielfach kleine und mittelgroße Unternehmen – weiter. Diese Zulieferer müssen zum Beispiel durch die Beantwortung umfassender Fragebögen die erforderlichen Informationen beisteuern und daher ihre eigene Lieferkette genau kennen. „Allerdings ist kleinen Firmen ihre indirekte Betroffenheit heute oft noch unklar“, weiß der IHK-Präsident aus vielen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern.

„Vor diesem Hintergrund wäre in der momentanen Situation die Aussetzung des bereits beschlossenen Lieferkettengesetzes ein gutes Signal der Politik an das Unternehmertum“, so der IHK-Präsident. Da es dafür wohl aber auf der politischen Ebene keine Mehrheit gebe, müsse nun alles dafür getan werden, noch umfangreichere Belastungen unverzüglich zu stoppen: „Wenn sich das Inkrafttreten des Lieferkettengesetz zur Unzeit in Deutschland nicht verschieben lässt, muss die Politik nun zumindest alles dafür tun, dass nun nicht noch strengere Auskunftspflichten – beispielsweise über ein EU-Lieferkettengesetz – auf die Unternehmen zukommen“ fordert Klaus-Jürgen Strupp. Hier könne die Politik jetzt noch weitere Belastungen verhindern.

Unternehmen drohen in Berichterstattung zu ertrinken

Auch durch die auf europäischer Ebene verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) drohe eine deutliche Ausweitung der nichtfinanziellen Berichtspflichten für Unternehmen. Die Ausgestaltung der Richtlinie sei viel zu detailliert. Strupp: „Selbst erfahrene Experten brauchen eine Woche, um da durchzusteigen. Wie sollen das die Unternehmerinnen und Unternehmer schultern? Sie mussten in der Corona-Pandemie von einem Tag auf den anderen die Corona-Verordnungen kennen, sie müssen sich nun als Energieexperten beweisen und sich nun durch einen weiteren Dschungel von Regeln kämpfen – und das alles, um erst NACH der eingehenden Beschäftigung mit Themen, die das Unternehmen nicht mal originär betreffen, mit der Arbeit im Unternehmen starten zu können. So macht man Unternehmertum zunichte, so werden engagierte Unternehmen ausgebremst: Sie ziehen dann den Stecker – für immer. Das trifft dann auch Mitarbeitende, Steuereinnahmen, Vereine – wenn die Sponsoren fehlen.“ Der IHK-Präsident: „Wer jetzt den Gong nicht gehört hat, soll später nicht sagen: Wir wussten das nicht. Die Wirtschaft war zu leise. Nein: Wir warnen, wir appellieren an die Politik: Keine neuen Belastungen – jetzt nicht!“

Der IHK-Präsident machte klar, dass für die regionale Wirtschaft außer Frage stehe, dass die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit gelingen müsse. Doch schieße die EU mit den neuesten Plänen über das Ziel hinaus. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen entstünden so Belastungen, die gerade in der Krise nicht zu bewältigen sind. Von der derzeit bestehenden CSR-Berichtspflicht sind in Deutschland etwa 500 Firmen betroffen. In Zukunft könnten es etwa 15.000 Unternehmen sein. Die Richtlinie treffe damit gerade auch den Mittelstand massiv.

Zudem sieht die Richtlinie die Erarbeitung eines europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards vor. Klaus-Jürgen Strupp: „Dabei gibt es bereits verschiedene international etablierte Standards. Viele Unternehmen orientieren sich bereits heute an international anerkannten Berichterstattungsstandards. Einen Mehrwert bei viel Mehraufwand in einem eigenen europäischen Standard sehen wir nicht. Stattdessen befürchten wir eine Doppelbelastung der Unternehmen. Qualität ist wichtiger als Quantität.“

Rostock - 21.09.2022
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Rostock