Schöffenwahl 2023


Aufruf zur Mitwirkung an der Rechtsfindung in Strafsachen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ca. 100 Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage der Vier-Tore-Stadt www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/Schöffenwahl/.

Interessenten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl in ein Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen haben die Gelegenheit, sich bis 31.12.2022 zu bewerben.

Das Antragsformular kann von der Internetseite www.neubrandenburg.de unter Wahlen/Schöffenwahl heruntergeladen oder von der Wahlbehörde unter der Telefonnummer (0395) 555 1111 angefordert werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post an die Stadt Neubrandenburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abt. Einwohnerservice, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg oder per E-Mail an: wahlen@neubrandenburg.de.

Neubrandenburg - 18.08.2022
Quelle: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg