Kommunaler Ordnungsdienst


Kommunaler Ordnungsdienst sorgt für mehr Ordnung und Sicherheit in der Greifswalder Innenstadt

Der Kommunale Ordnungsdienst der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geht verstärkt gegen Parkverstöße in der Fußgängerzone vor. Ab sofort werden die Kontrollen intensiviert und Verkehrsordnungswidrigkeiten konsequent geahndet. Darüber hinaus wird das richtige Aufstellen der Werbeaufsteller kontrolliert

Hintergrund der Ankündigung sind regelmäßige Verstöße gegen die ausgewiesenen Lieferzeiten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Demnach stellen die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes und die Verkehrskontrolleure immer wieder fest, dass Lieferfahrzeuge die Fußgängerzone außerhalb der ausgewiesenen Lieferzeiten (zwischen 10:00 und 18:00 Uhr) verkehrswidrig befahren und dort parken. Dadurch werden Fußgänger, insbesondere auch Kinder, behindert und gefährdet. Die Stadtverwaltung setzt damit auch einen Beschluss der Bürgerschaft um, die engmaschige Kontrollen diesbezüglich gefordert hat.

Darüber hinaus wird die richtige und sichere Aufstellung von Werbeaufstellern und transportablen Warenauslagen vor den Geschäften kontrolliert. Der Einsatz der Werbeaufsteller und transportablen Waren ist in der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelt. Demzufolge darf pro Geschäft nur ein Werbestopper mit einer maximalen Fläche von einem Quadratmeter aufgestellt werden - nur vor dem Geschäft und zwar so, dass der Gehweg mindestens 1,50 Meter freigehalten wird. Verkaufseinrichtungen mit Waren, die während der Öffnungszeiten nach draußen geschoben werden, dürfen nicht mehr als einen halben Meter in den Straßenraum hineinragen. Die taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte und die ebenen Granitplatten, die insbesondere für Rollstuhlfahrende wichtig sind, müssen immer freigehalten werden. Werbung auf öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die größer als ein Quadratmeter ist, muss genehmigt werden und wird über die Firma Stroer abgewickelt.

Anträge zur Sondernutzung können im Tiefbau- und Grünflächenamt, Sachbereich Sondernutzung gestellt werden (Tel: 03834 8536-4292, Mail: m.wunderlich@greifswald.de). Weitere Infos

Greifswald - 10.10.2022
Quelle: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald